Bienenrecht

Bienenrecht

Das Imkern

Im Prinzip kann jeder imkern, der möchte. In Deutschland gibt es- wer hätte es gedacht, natürlich ein paar wichtige Sachen, die man beachten muss. Also- man muss keine Prüfung machen, um Imker zu sein. Zwei Sachen sind aber wirklich ein Muss:

  1. Mann muss aber beim Veterinäramt melden, dass man Bienenhalter ist und man muss sich
  2. bei der Tierseuchenkasse anmelden.

Warum? Im Falle einer Erkrankung von Bienen in der Nachbarschaft muss das Veterinäramt wissen, wer überhaupt Bienen hält und wo diese stehen, damit diese Behörde Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Krankheit ergreifen kann. Logisch und wichtig z.B. bei Amerikanischer Faulbrut in der Nähe! Die Tierseuchenkasse ist für das Ersetzen von Schäden die Versicherung, die in diesem Falle eintritt. Auch vernünftig und nicht teuer.

Honigproduktion und Honigverkauf

Wenn man Honig nicht nur zum Eigenbedarf produziert, sondern verkaufen will, muss man keine Eignung nachweisen, wenn man zum Verkauf Gläser benutzt, die nicht vom Deutschen Imkerbund (DIB) sind. Der Imkerbund hat seine eigenen Vorschriften, Gläser und Etiketten. Man kann für Nicht-DIB-Gläser also seine eigenen Etiketten entwerfen, muss aber aus Lebensmittelrechtlichen Gründen bestimmte Dinge dort vermerken.

  1. Der Imker muss genannt werden (Name, Anschrift)
  2. Verkehrsbezeichnung (z.B. Sommerblütenhonig)
  3. evtl. Sorte (z.B. Lindenblütenhonig)
  4. Mindesthaltbarkeitsdatum (in der Regel zwei Jahre, oder länger)
  5. Füllmenge

Ich empfehle darüberhinaus, jedes Glas mit einer Losnummer zu versehen, und ein dazu passendes Glas Referenzhonig zu verwahren, um die Qualität des Honigs unter guten Lagerbedingungen belegen zu können.

Versicherung

Man sollte seine Haftpflichtversicherung kontaktieren und nachfragen, ob die Bienenhaltung und die davon ausgehenden Gefahren, versichert sind.